Online-Beratung
Haben Sie Fragen zu einem rechtlichen Sachverhalt oder eine allgemeine
Rechtsfrage, die sie ohne den Zeitaufwand eines Kanzleibesuches beantwortet
haben möchten, dann eignet sich hierfür eine Anfrage über das unten stehende
Online-Formular.
Selbstverständlich kommen für eine Rechtsberatung allein über das Internet
nur solche Fragen und Sachverhalte in Betracht, die nicht zu umfangreich und
ohne Zusendung von Unterlagen zu beantworten sind.
Die Kosten für die Online-Rechtsberatung richten sich nach den Gebühren für
eine Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine solche
Erstberatung ohne weitere Tätigkeiten, z.B. in Form eines Schreibens an einen
Dritten, bemisst sich gemäß nach Nr.
2100f RVG. Die gesetzliche Gebühr für Verbraucher liegt hierbei zwischen 10,00
EUR und
190,00 EUR zzgl. MwSt. Hierbei kommt es auf den Gegenstandswert sowie auf
Art und Schwierigkeit der jeweiligen Rechtsfrage an.
Da unterer und oberer Gebührenrahmen daher stark voneinander
abweichen, hat der Rechtssuchende ein erhebliches Interesse, vor einer
verbindlichen Beratungsanfrage die konkreten Kosten der Rechtsberatung zu
erfahren.
Daher können Sie hier unverbindlich Ihre Rechtsfrage formulieren und
abwarten, mit welcher Gebühr Sie im Falle einer Beauftragung zu rechnen haben.
Ein Beratungsvertrag kommt erst und nur dann wirksam zustande, wenn Sie sich mit
der angebotenen Beratungsgebühr ausdrücklich schriftlich (Email, Fax, Brief)
einverstanden erklären.
Beachten Sie bitte, dass aus verschiedenen Gründen nur solche Anfragen
beantworten werden können und dürfen, bei denen die personenbezogenen Daten
vollständig und korrekt angegeben sind.
Obwohl allgemein bekannt, ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass der
elektronische Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht sicher ist.
Es ist daher nicht anzuraten, hochsensible Daten auf dem elektronischen Weg zu
übermitteln.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung der Daten auf dem
elektronischen Weg wird daher ausgeschlossen.
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, erfragen Sie bitte vorher bei Ihrer
Versicherung, ob die Kosten einer solchen Online-Beratung übernommen werden.
Andernfalls empfiehlt sich nämlich eine "Vollmandatierung" auf dem üblichen
Wege.
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